Der Fakultätsrat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Fakultät. Mitglieder sind alle ProfessorInnen der Fakultät, vier gewählte Vertreter der MitarbeiterInnen sowie sechs gewählte Vertreter der Studierenden.
Während die Mitarbeiter-Vertreter für vier Jahre gewählt werden, finden die Vertreterwahlen bei den Studierenden jährlich statt. Die sechs gewählten Studierenden bilden gleichzeitig die Fachschaft der Fakultät.
Vertreter der MitarbeiterInnen
Studierendenvertreter
Informationen über die Studierendenvertretung bei der Fachschaft Biotechnologie.
Zur Organisation der Bachelorvorprüfungen und Bachelorprüfungen sowie zur Erledigung der durch die Studien- und Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben wird ein Prüfungsausschuss gebildet. Diesem Ausschuss gehören sieben Mitglieder an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre.
Der Prüfungsausschuss genehmigt die Praxissemester, Bachelor- und Masterarbeiten, entscheidet aber beispielsweise auch über Sonderfälle.
Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre (gemäß § 5 Landeshochschulgesetz) unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.
In der Fakultät für Biotechnologie gibt für jeden Studiengang jeweils eine Studienkommission, die von den jeweiligen Studiendekanen geleitet werden.
Mitglieder